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Nachhaltigkeit


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Nachhaltigkeit und Regionalität sind wesentliche Teile des Geschäftsmodells der Ärzte- und Apothekerbank.

Gemeinsam mehr erreichen

Durch unser Geschäftsmodell fördern wir den flächendeckenden Zugang zu Gesundheitsleitungen und stärken gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität des Gesundheitssektors. Gemeinsam mit unseren Kund:innen leisten wir einen starken Beitrag zur nachhalgiten Entwicklung Österreichs – ökonomisch, sozial und regional.

Die Ärzte- und Apothekerbank ist Teil des Volksbanken-Verbundes.

Nachhaltigkeit ist seit über 170 Jahren Teil des Geschäftsmodells des Volksbanken-Verbundes. Nachhaltige Entwicklung ist Zukunftsfähigkeit. Sie bedeutet, sich bereits heute auf maßgebliche gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Veränderungen einzustellen. 

Kurzversion der Nachhaltigkeitsstrategie des Volksbanken-Verbundes



Grundsatz und Management

Die Ärzte- und Apothekerbank ist überzeugt, dass nachhaltiges Handeln langfristig mit wirtschaftlichem Erfolg verbunden ist.

Geld nachhaltig anlegen

Die Transformation der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Entwicklung eröffnet auch bedeutende Marktchancen. In diesem Zusammenhang haben wir uns zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Kooperationspartnern unser Angebot nachhaltiger Veranlagung sukzessive auszubauen. Im Rahmen der Auswahl von Wertpapieren im Kapitalanlagemanagement sowie im Versicherungsgeschäft werden ESG-Aspekte berücksichtigt.

Sustainable Development Goals

2015 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (kurz: SDGs). Diese Ziele adressieren die Nachhaltigkeit auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene. Am 1. Jänner 2016 traten die SDGs mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft. Bei der Umsetzung arbeiten Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen, dementsprechend sind die SDGs auch für die Ärzte- und Apothekerbank von Bedeutung. Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse hat der Volksbanken-Verbund die wesentlichen Themen konkreten SDGs zugeordnet. Die für den Volksbanken-Verbund relevantesten SDGs sind:

Nachhaltigkeits-Rating

Sustainalytics, eine der führenden Agenturen im Bereich Nachhaltigkeits-Ratings, hat das ESG-Risiko der VOLKSBANK WIEN AG als Zentralagentur bewertet und im März 2022 mit einem Score von 17,4 als niedrig eingestuft. Nach dem letzten Rating Update im vierten Quartal 2024 liegt der ESG Risk Rating Score aktuell bei 14,3.

Code of Conduct

Der Code of Conduct bzw. die Verhaltensrichtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Alle Mitarbeiter:innen sowie das gesamte Managementder Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG sind diesem Code of Conduct verpflichtet. 

Lieferanten und Partner: Unsere festgelegten Standards erstrecken sich nicht nur auf unsere internen Prozesse, sondern prägen auch unsere Beziehungen zu externen Partnern und Lieferanten. Wir erwarten von allen Außenstehenden, die mit der Bank interagieren, dass sie die Prinzipien unseres Code of Conduct respektieren und unterstützen.

zum Code of Conduct

Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte

Die Vorstände der VOLKSBANK WIEN AG, der Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes, haben eine Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte beschlossen. Die Volksbanken sehen sich als verantwortungsvolle Arbeitgeberin und Anbieterin von Produkten, die proaktiv Menschenrechte wahren. Ein nachhaltiges Geschäftsmodell ist für ihren zukünftigen Erfolg essenziell und die Achtung der Menschenrechte gilt als Kernaspekt ihrer Unternehmensführung. 

Die VOLKSBANK WIEN AG erwartet von ihren Lieferanten und Partnern, dass sie Menschenrechte achten und ihr Handeln im Einklang sowohl mit ethischen Standards als auch gesetzlichen Anforderungen steht. Diese Erwartungshaltung wird im Code of Conduct der VOLKSBANK WIEN AG definiert, welcher repräsentativ für den gesamten Volksbanken-Verbund gilt.

Zur Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte

Offenlegung zu Nachhaltigkeitsrisken

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzteilnehmer) Offenlegungsverordnung

zum Download

Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4 Abs 5 der OffenlegungsVO)

zum Download

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO) - Veröffentlichung gem. Art. 5 Offenlegungsverordnung

Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt.
Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Offenlegung gem §65a BWG, in welcher die Ärzte- und Apothekerbank ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen und ihrer Vergütungsregelungen zu erörtern hat.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (PAI-Statement) vom 17. Juni 2025

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

zum Download