Nachhaltigkeits-Rating
Sustainalytics, eine der führenden Agenturen im Bereich Nachhaltigkeits-Ratings, hat das ESG-Risiko der VOLKSBANK WIEN AG als Zentralagentur bewertet und im März 2022 mit einem Score von 17,4 als niedrig eingestuft. Nach dem letzten Rating Update im vierten Quartal 2024 liegt der ESG Risk Rating Score aktuell bei 14,3.
Code of Conduct
Der Code of Conduct bzw. die Verhaltensrichtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Alle Mitarbeiter:innen sowie das gesamte Managementder Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG sind diesem Code of Conduct verpflichtet.
Lieferanten und Partner: Unsere festgelegten Standards erstrecken sich nicht nur auf unsere internen Prozesse, sondern prägen auch unsere Beziehungen zu externen Partnern und Lieferanten. Wir erwarten von allen Außenstehenden, die mit der Bank interagieren, dass sie die Prinzipien unseres Code of Conduct respektieren und unterstützen.
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Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte
Die Vorstände der VOLKSBANK WIEN AG, der Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes, haben eine Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte beschlossen. Die Volksbanken sehen sich als verantwortungsvolle Arbeitgeberin und Anbieterin von Produkten, die proaktiv Menschenrechte wahren. Ein nachhaltiges Geschäftsmodell ist für ihren zukünftigen Erfolg essenziell und die Achtung der Menschenrechte gilt als Kernaspekt ihrer Unternehmensführung.
Die VOLKSBANK WIEN AG erwartet von ihren Lieferanten und Partnern, dass sie Menschenrechte achten und ihr Handeln im Einklang sowohl mit ethischen Standards als auch gesetzlichen Anforderungen steht. Diese Erwartungshaltung wird im Code of Conduct der VOLKSBANK WIEN AG definiert, welcher repräsentativ für den gesamten Volksbanken-Verbund gilt.
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Offenlegung zu Nachhaltigkeitsrisken
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzteilnehmer) Offenlegungsverordnung
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Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4 Abs 5 der OffenlegungsVO)
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Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO) - Veröffentlichung gem. Art. 5 Offenlegungsverordnung
Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt.
Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Offenlegung gem §65a BWG, in welcher die Ärzte- und Apothekerbank ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen und ihrer Vergütungsregelungen zu erörtern hat.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (PAI-Statement) vom 17. Juni 2025
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
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